Wahlgrundsätze
In diesem Film werden die Wahlgrundsätze erläutert. In demokratischen Staaten ist das Wahlverfahren in Wahlgesetzen genau geregelt. So finden sich in Deutschland die Wahlgrundsätze zum Beispiel in Artikel 38 des Grundgesetzes. Hier ist festgelegt, dass die Wahlen allgemein sein müssen. Das bedeutet, dass jeder Staatsbürger wählen darf, unabhängig von Religion, Einkommen oder Geschlecht. Außerdem müssen die Wahlen gleich sein – jede Stimme zählt gleich viel. Die demokratische Wahl muss unmittelbar sein, das heißt, jeder macht sein Kreuzchen direkt, ohne Mittelsmann. Sie ist frei: jeder kann selbst entscheiden und wird von niemandem zu einer Wahlentscheidung gedrängt oder gar gezwungen. Und schließlich sind die Wahlen geheim. Jeder macht sein Kreuzchen in einer Wahlkabine und ist niemandem Rechenschaft über seine Entscheidung schuldig. Weitere Gesetze legen den genauen Ablauf und die Art der Wahl fest. So gibt es in Demokratien üblicherweise Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Die Wahl zum Deutschen Bundestag verbindet Elemente beider Wahlsysteme.. In folgendem Trailer erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen Einblick in das gesamte Video: