Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

Hersteller: Persen Verlag
9.00 *

Thema dieses Films ist das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Er besteht aus 16 Gliedstaaten – den Ländern – die den Gesamtstaat bilden – den Bund. Sowohl der Bund, als auch die Länder können Gesetze erlassen. Nach dem Grundgesetz haben das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich die Länder. Ausschließlich die Länder sind z.B. für das Gemeinde- und Polizeirecht und Gesetze im Schulwesen zuständig. Deswegen macht man etwa in manchen Bundesländern das Abitur in Klasse 12, in anderen aber erst in Klasse 13.Tatsächlich liegen aber die meisten Gesetzgebungszuständigkeiten beim Bund. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für alles, was den Gesamtstaat betrifft und einheitlich geregelt werden muss. Z.B. die Beziehungen zu anderen Staaten, die Landesverteidigung, oder das Währungs- und Geldwesen. Neben dieser ausschließlichen Zuständigkeit gibt es noch die sogenannte konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Hier kann ein Bundesgesetz Ländergesetze außer Kraft setzen, zum Beispiel wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet geht..In folgendem Trailer erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen Einblick in das gesamte Video:

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