EU – Binnenmarkt
In diesem Film wird der europäische Binnenmarkt erklärt.Ein Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsgebiet, in dem grenzenlos und frei gehandelt werden kann – meist das eines Nationalstaats. Jeder Binnenmarkt hat vier so genannte Freiheiten: die Freiheit der Waren, der Dienstleistungen, der Arbeitskräfte und die des Kapitals. Im EU-Binnenmarkt wurden nun die Gesetze, die ansonsten nur innerhalb eines Staates Anwendung finden, auf die gesamte Europäische Union übertragen.Das klingt einfach – war es aber nicht. Denn in jedem Land gab es unterschiedliche Vorschriften für Waren und Dienstleistungen. Um den Europäischen Binnenmarkt zu schaffen, wurden und werden deshalb viele neue Gesetze benötigt. Denn erst gemeinsame Standards, Gesetze und Verordnungen schaffen die Voraussetzungen für freien Handel.Durch den Binnenmarkt bekommen die EU-Bürger größere Auswahlmöglichkeiten und die gleichen Chancen. Allerdings müssen Unternehmen und Produkte sich nun nicht mehr nur dem regionalen oder nationalen Wettbewerb stellen, sondern einer europaweiten Konkurrenz. Und das bringt auch Probleme mit sich. So können Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Ländern dazu führen, dass die Arbeitskräfte eines vergleichsweise armen Landes ihre Leistung in einem reicheren Land gegen eine geringere Entlohnung anbieten, als es die Menschen vor Ort können oder wollen. Die Schaffung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes ist daher ein Prozess, der wohl noch lange nicht abgeschlossen ist.In folgendem Trailer erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen Einblick in das gesamte Video: